Quelle: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg
Die Gefahr eines Waldbrandes ist in dieser Stufe so gering, dass keine Einschränkungen gelten und Spaziergänger den Wald betreten dürfen.
Waldbesucher sollten Vorsicht walten lassen. Fahrzeuge sollten nicht über trockenem Gras abgestellt werden. Das Befahren des Waldes ist ohnehin in der Regel nur bspw. der Forstbehörde oder Waldbesitzern gestattet oder solchen Besuchern, die von Waldbesitzern eine Genehmigung erhalten haben. Das Parken ist nur auf ausgewiesenen Waldparkplätzen erlaubt.
Es liegt eine erhöhte Waldbrandgefahr vor. Auch hier ist Vorsicht geboten, wenn Sie einen Wald betreten.
Die Waldbrandstufen können verschiedene Verbote mit sich bringen.
Die Forstbehörden dürfen Waldgebiete sperren, was durch Schilder ausgewiesen wird. In der Regel bleiben die Wälder aber frei zugänglich, damit Waldbesucher einen etwaigen Brand melden können. Möglich ist es allerdings, dass Parkplätze und Orte im Wald gesperrt werden, die Touristen anziehen. Bei dieser Waldbrandstufe sollten Sie nur noch erkennbare Waldwege nutzen. Waldbesucher dürfen nach § 23 des Landeswaldgesetzes (LWaldG) Brandenburg nun auch nicht mehr in der Nähe von Wäldern Feuer entzünden, rauchen oder grillen. Für diese bestehen bei niedrigeren Waldbrandstufen Ausnahmen.
Dies ist die höchste Waldbrandstufe. Wälder dürfen gesperrt werden, dann müssen Besucher auf Waldspaziergänge verzichten, da schon ein winziger Funke eine Katastrophe auslösen kann. Kommunen dürfen außerdem weitere Vorschriften erlassen und etwa das Nutzen einer Feuerschale bei dieser Waldbrandstufe oder auch das Grillen untersagen.
Unabhängig von der aktuellen Gefahr eines Waldbrandes sollten Sie auch immer die regionalen Landeswaldgesetze beachten. Diese können beispielsweise das Entfachen eines Feuers in Waldnähe oder das Befahren von Wäldern mit einem Kraftfahrzeug ganzjährig verbieten. Regional ist es also auch möglich, dass bei Waldbrandstufe 5 etwa das Grillen im Garten untersagt wird.
Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder
Halten Sie sich nicht an die Punkte die insbesondere das regional gültige LWaldG vorschreibt, können hohe Geldbußen drohen. In Brandenburg kann Ihnen nach § 37 Abs. 3 LWaldG etwa ein Bußgeld in Höhe von 20.000 Euro auferlegt werden, wenn Sie in Waldnähe ein Feuer entzünden oder dort rauchen.
Quelle: www.bussgeld-info.de